Cotutelle(de)
Eine Promotion im Rahmen einer "Cotutelle" beruht auf der Partnerschaft zweier Universitäten und wird gleichberechtigt und gemeinsam durch jeweils eine(n) Hochschulprofessor/in der beiden Länder betreut. Die Doktorarbeit, die in einer der beiden Landessprachen abgefasst wird, führt zur Verleihung eines einzigen, in beiden Ländern gleichermaßen gültigen Doktortitels. Um die mit einer "Cotutelle" auf dem Arbeitsmarkt verbundenen Vorteile nutzen zu können, bedarf es einer sorgfältigen Vorbereitung des gesamten Cotutelle-Verfahrens.
I - Thesenpapier zur "Cotutelle" - Ergebnisse der Untersuchung GIRAF-IFFD 2007
Sie finden in diesem Dokument grundlegende Informationen zu den juristischen Voraussetzungen und allgemeinen Leitlinien eines Promotionsverfahrens im Rahmen einer "Cotutelle". Es folgt ein Beispiel, aus dem sie die Umsetzung der theoretischen Leitlinien in die Praxis ersehen können. Anders gesagt: Was waren die Voraussetzungen, die die dargestellte "Cotutelle" zum Erfolg führten? In den dreizehn Jahren seit Beginn der ersten "Cotutelle"-Verfahren wurden so manche anfänglichen Probleme gelöst. Dennoch sollten Sie sich vor dem Start Ihrer "Cotutelle" so umfassend wie möglich über die Rahmenbedingungen informieren, um die Vorteile eines solchen Verfahrens voll ausschöpfen zu können. Die Vorteile sollten die zeitweilige Mehrbelastung immer überwiegen. Das Thesenpapier beruht auf Ergebnissen einer ersten Befragung, die sich an das Netzwerk von GIRAF-IFFD richtete. Darüber hinaus sind aber auch unseren persönlichen Erfahrungen eingeflossen, ebenso die Reaktionen unserer Ansprechpartner während einer Präsentation unserer Arbeit bei einem Doktorandenseminar des CIERA (Centre interdisciplinaire des études et des récherches sur l'Allemagne, Paris) im Januar 2007. Wir freuen uns über jede Zuschrift mit Erfahrungen zum "Cotutelle"-Verfahren.
Thesenpapier mit den Ergebnissen der Umfrage zur Cotutelle (siehe unten)
II - Hilfreiche Dokumente im Netz
1) Erlass des Ministère de l'éducation nationale, de l'enseignement supérieur et de la recherche (MENESR) vom 18. Januar 1994 über die Schaffung von Cotutelle-de-Thèse-Verfahren zwischen französischen und ausländischen Universitäten.
www.recherche.gouv.fr
2) Gemeinsame Erklärung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Conférence des Présidents d’Université (CPU) vom 3. und 4. April 1997 zur Schaffung von Cotutelle-de-Thèse-Verfahren zwischen französischen und deutschen Universitäten.
Gemeinsame Erklärung vom 3. und 4. April 1997
3) Ministerialerlass vom 6. Januar 2005, der die allgemeinen Grundsätze und den juristischen Rahmen einer Cotutelle von französischer Seite festlegt:
Dieser Erlass des Ministère de l'éducation nationale, de l'enseignement supérieur et de la recherche (MENESR) ergänzt den Erlass von 1994, der die Schaffung einer "cotutelle internationale de thèse" festlegte. (s. II-1).
Erlass vom 6 Januar 2005
4) Dienstanweisung vom Juli 1994, die die praktische Umsetzung einer Cotutelle auf Verwaltungsebene von französischer Seite beschreibt.
Dienstanweisung vom Juli 1994
5) Modell eines Abkommens
Auf den Internetseiten der deutschen und französischen Universitäten finden sich verschieden Modelle von Abkommen für "Cotutelle"-Verfahren. Der Link hier führt Sie zu einem Modell, das uns besonders geeignet erscheint. (S. auch den Link unter III-2)
Modell eines Abkommens für ein "Cotutelle"-Verfahren
III - Andere nützliche Links: Praktische Informationen, Reaktionen
Finanzierung
* Finanzielle Unterstützung durch die deutsch-französische Hochschule in Saarbrücken.
Mobilitätshilfe für Doktoranden, Erstattung der Reisekosten für Treffen zwischen den Betreuern und dem/der "Cotutelle"-Kandidaten/in. Ebenso Erstattung der Reisekosten für die anreisenden Mitglieder der Prüfungskommission zum Zweck der binationalen Disputatio (soutenance). Die Summe der gewährten Beihilfe beträgt pro Jahr pro Cotutelle 1.500,-- EUR (4.500,-- EUR max., davon 1.000,-- EUR insgesamt für die Anreise der Mitglieder der Prüfungskommission zur binationalen Disputatio (soutenance)). Die DFH-UFA gewährt in bestimmten Fällen auch Beihilfen für bereits begonnene "Cotutelle"-Verfahren.
Auf den Internetseiten der DFH-UFA finden sich die jedes Jahr aktualisierten Antragsformulare, die heruntergeladen werden können.
http://www.dfh-ufa.org/Promotion__cotutelle_de_the
* Das Ministère de l'Education nationale et de la Recherche bietet jedes Jahr Mobilitätsstipendien im Rahmen einer "Cotutelle de thèse" an. Es gibt feste Antragsfristen, die unbedingt einzuhalten sind! S. auch unsere Einschätzung bezüglich dieses Themas in unserem Thesenpapier. Auf den Internetseiten des Ministeriums finden sich die jedes Jahr aktualisierten Antragsformulare, die heruntergeladen werden können. http://www.recherche.gouv.fr/appel/2006/ct.htm
* Das Ministère des Affaires étrangères hat ein neues Stipendienprogramm mit dem Titel "Doctorat Eiffel" aufgelegt.
Dieses Programm richtet sich an alle nicht-französischen Doktoranden, die eine Doktorarbeit im Rahmen einer "Cotutelle" unter Beteiligung einer französischen Hochschuleinrichtung verfassen. Die Stipendien ermöglichen einen Aufenthalt in Frankreich von einem Jahr. (Bis auf wenige Ausnahmen richtet sich das Programm an Doktoranden im zweiten und dritten Jahr ihrer "Cotutelle"). Auf den Internetseiten des Ministeriums finden sich die jedes Jahr aktualisierten Antragsformulare, die heruntergeladen werden können.
http://www.egide.asso.fr/fr/programmes/eiffeldoct/
* Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet ebenfalls Einzelstipendien an. Je nach Programm mehrere Antragstermine pro Jahr.
http://paris.daad.de/index-bourses.htm
2) Informationen / Ansprechpartner in Institutionen
* Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) gibt detaillierte Informationen zu binationalen Promotionsverfahren.
Kontakt: Harald Schraeder : schraeder@hrk.de , Tél. : +49 (0)228 / 887-122/123
http://www.hrk.de/de/service_fuer_hochschulmitglied
* Unter der unten angefügten Adresse (ebenfalls HRK): Konkrete Beschreibung der Arbeitsschritte für die Vorbereitung und Durchführung eines binationalen Promotionsverfahrens; Weitere Modelle zu Abkommen auf Deutsch und auf Französisch
http://www.hrk.de/de/hrk_international/137_2496.ph
* Beim Ministère de l'éducation nationale, de l'enseignement supérieur et de la recherche (MENESR), ist die Ansprechpartnerin für Fragen zu "Cotutelle"-Verfahren:
Veronika Kindl : veronika.kindl@recherche.gouv.fr ,
Tél.: +33 (0) 1 55 55 80 60
www.recherche.gouv.fr
* Die Abteilung "Hochschule/Université" des Deutsch-Französischen Jugendwerks fördert Forschungsaufenthalte verschiedener Formate im Partnerland. Nähere Informationen unter: www.ofaj.org
* Der Internetauftritt von EUCOR bietet zahlreiche Informationen zu Partnerschaften Deutschland-Frankreich http://www.eucor-uni.org
* Das hier angefügte Dokument (EUCOR) hat weiterhin Gültigkeit, auch wenn einige Angaben nicht ganz auf dem neusten Stand sind. Dokument EUCOR
3) Reaktionen der Presse und verschiedene Untersuchungen * Ein Artikel des Figaro: Le Figaro étudiant, Juni 2003 * Ein Artikel von 2004 auf den Internetseiten der Französischen Botschaft, interessant besonders bezüglich der Darstellung der Ergebnisse einer Untersuchung hinsichtlich der Zufriedenheit von Universitätsprofessoren/innen mit "Cotutelle de thèse"-Verfahren (Punkt 9): Ambassade de France, 2004; Ende 2007 sind zum Amtsantritt von Stefan Hormuth, dem Präsidenten des DAAD, mehrere Interviews erschienen, in denen er betont, daß der DAAD in Zukunft verstärkt binationale Promotionsverfahren fördern wird.